Informationen
Welches Messgerät zur Beleuchtungsprüfung von Arbeitsstätten?
Rechtliche Grundlagen:
▪ Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - GG
▪ Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG
Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.
▪ Arbeitsstättenverordnung ArbStättV
Diese Verordnung dient der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Einzuhaltende Schutzziele der Beleuchtung sind darin festgeschrieben.
▪ Technische Regeln für Arbeitsstätten – ASR
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung.
▪ ASR A3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung (inkl. Sicherheitsbeleuchtung) Mai 2023
Die Anforderungen dieser ASR weichen in Einzelfällen von Normen, insbesondere von DIN EN 12464 Teil 1 und 2 ab, die lediglich Planungsgrundlagen für Beleuchtungsanlagen festlegen, jedoch nicht die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit berücksichtigen.
▪ ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge (inkl. Sicherheitsbeleuchtung) März 2023
▪ Allgemeine anerkannte Regeln der Technik
▪ DIN EN 12464-1 Beleuchtung von Arbeitsstätten - Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen
▪ DIN EN 12464-2 Beleuchtung von Arbeitsstätten - Teil 2: Arbeitsplätze im Freien
▪ DIN EN 1838 Notbeleuchtung
▪ Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland – GG
▪ Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung – SGB VII
Aufgabe der Unfallversicherung ist es Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten, nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen.
▪ Unfallverhütungsvorschriften - DGUV-Vorschriften
▪ DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
▪ DGUV Vorschrift 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
▪ Informationsmaterial – DGUV-Informationen
▪ DGUV Information 215-210 Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten
▪ DGUV Information 215-211 Tageslicht am Arbeitsplatz - leistungsfördernd und gesund
▪ DGUV Information 215-410 Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung
▪ DGUV Information 215-442 Beleuchtung im Büro - Hilfen für die Planung der künstlichen Beleuchtung in Büroräumen
▪ DGUV Information 215-444 Sonnenschutz im Büro
▪ DGUV Grundsatz 315-201 Anforderungen an die Ausbildung von fachkundigen Personen für die Überprüfung und Beurteilung der Beleuchtung von Arbeitsstätten
▪ Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG
Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.
▪ Arbeitsstättenverordnung ArbStättV
Diese Verordnung dient der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Einzuhaltende Schutzziele der Beleuchtung sind darin festgeschrieben.
▪ Technische Regeln für Arbeitsstätten – ASR
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung.
▪ ASR A3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung (inkl. Sicherheitsbeleuchtung) Mai 2023
Die Anforderungen dieser ASR weichen in Einzelfällen von Normen, insbesondere von DIN EN 12464 Teil 1 und 2 ab, die lediglich Planungsgrundlagen für Beleuchtungsanlagen festlegen, jedoch nicht die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit berücksichtigen.
▪ ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge (inkl. Sicherheitsbeleuchtung) März 2023
▪ Allgemeine anerkannte Regeln der Technik
▪ DIN EN 12464-1 Beleuchtung von Arbeitsstätten - Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen
▪ DIN EN 12464-2 Beleuchtung von Arbeitsstätten - Teil 2: Arbeitsplätze im Freien
▪ DIN EN 1838 Notbeleuchtung
▪ Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland – GG
▪ Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung – SGB VII
Aufgabe der Unfallversicherung ist es Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten, nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen.
▪ Unfallverhütungsvorschriften - DGUV-Vorschriften
▪ DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
▪ DGUV Vorschrift 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
▪ Informationsmaterial – DGUV-Informationen
▪ DGUV Information 215-210 Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten
▪ DGUV Information 215-211 Tageslicht am Arbeitsplatz - leistungsfördernd und gesund
▪ DGUV Information 215-410 Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung
▪ DGUV Information 215-442 Beleuchtung im Büro - Hilfen für die Planung der künstlichen Beleuchtung in Büroräumen
▪ DGUV Information 215-444 Sonnenschutz im Büro
▪ DGUV Grundsatz 315-201 Anforderungen an die Ausbildung von fachkundigen Personen für die Überprüfung und Beurteilung der Beleuchtung von Arbeitsstätten
Beleuchtung von Arbeitsstätten, Messtechnische Überprüfung
▪ Überprüfung der Beleuchtungsstärke an Arbeitsplätzen und Sicherstellung dass die gesetzlichen Anforderungen und Normen eingehalten werden. Ein ausreichende Beleuchtung von Arbeitsstätten reduziert Arbeitsunfälle, vermeidet vorzeitige Ermüdung und verbessert die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter.
▪ Überprüfung der Gleichmäßigkeit der Beleuchtung (Uo) um Schattenbildung, unzureichender Ausleuchtung und die Beeinträchtigung der Arbeitssicherheit zu vermeiden.
▪ Überprüfung der Sicherheitsbeleuchtung von Fluchtwegen, Notausgängen und anderen sicherheitsrelevanten Bereichen, Sicherstellung, dass im Falle eines Stromausfalls oder einer anderen Notsituation ausreichend Licht vorhanden ist, um den sicheren Weg nach draußen zu finden.
▪ Überprüfung des Farbwiedergabeindex (CRI) von anspruchsvollen Arbeitsplätzen. Ein hoher Farbwiedergabeindex >90 ist immer dann erforderlich, wenn bei der Tätigkeit feinste Farbunterschiede erkannt werden müssen.
▪ Überprüfung der Farbtemperatur (CCT) und Abstimmung der im Raum befindlichen Lichtquellen. Normalerweise wird für Arbeitsplätze eine Farbtemperatur von 4000 K empfohlen. Alle Lichtquellen sollten die gleiche Farbtemperatur aufweisen.
▪ Überprüfung der Funktion von Lichtanlagen mit Human Centric Lighting (HCL). Der Verlauf der Farbtemperatur und Beleuchtungsstärke über den Tag wird aufgezeichnet und mit dem Sollprofil verglichen.
▪ Überprüfung der Flickerwerte (PStLM und SVM). Eine flickernde Beleuchtung hat gesundheitliche Auswirkungen auf den Menschen und kann zu Arbeitsunfällen führen.
▪ Überprüfung der Gleichmäßigkeit der Beleuchtung (Uo) um Schattenbildung, unzureichender Ausleuchtung und die Beeinträchtigung der Arbeitssicherheit zu vermeiden.
▪ Überprüfung der Sicherheitsbeleuchtung von Fluchtwegen, Notausgängen und anderen sicherheitsrelevanten Bereichen, Sicherstellung, dass im Falle eines Stromausfalls oder einer anderen Notsituation ausreichend Licht vorhanden ist, um den sicheren Weg nach draußen zu finden.
▪ Überprüfung des Farbwiedergabeindex (CRI) von anspruchsvollen Arbeitsplätzen. Ein hoher Farbwiedergabeindex >90 ist immer dann erforderlich, wenn bei der Tätigkeit feinste Farbunterschiede erkannt werden müssen.
▪ Überprüfung der Farbtemperatur (CCT) und Abstimmung der im Raum befindlichen Lichtquellen. Normalerweise wird für Arbeitsplätze eine Farbtemperatur von 4000 K empfohlen. Alle Lichtquellen sollten die gleiche Farbtemperatur aufweisen.
▪ Überprüfung der Funktion von Lichtanlagen mit Human Centric Lighting (HCL). Der Verlauf der Farbtemperatur und Beleuchtungsstärke über den Tag wird aufgezeichnet und mit dem Sollprofil verglichen.
▪ Überprüfung der Flickerwerte (PStLM und SVM). Eine flickernde Beleuchtung hat gesundheitliche Auswirkungen auf den Menschen und kann zu Arbeitsunfällen führen.
Beleuchtung von Arbeitsstätten Allgemeine Bereiche und Büros - MINDESTWERTE ASR A3.4